Sie sind Sachverständiger und benötigen einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr, wir helfen Ihnen!
Kompletteinrichtung, entspannen Sie sich, wir erledigen das!
Wir richten den Zugang zum eRV für Sie ein. Komplett bis zur vollständigen Funktion. Für den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr (eRV) gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Wir wählen die für Sie am besten geeignete und kostengünstigste Lösung aus und installieren alles Komplett bis zur vollständigen Funktion. Lassen Sie sich keine grauen Haare wachsen! Wir erledigen das mit Ihnen zusammen, ganz entspannt bis zur vollständigen Funktion. Kontaktieren Sie uns, per Kontaktformular oder telefonisch unter 0221 9322379. Die Einrichtung dauert ca. 1-2 Stunden und kostet 90 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde wobei in 15 Minuten Inkrementen abgerechnet wird.
Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr (eRV) und die Einreichung / Übermittlung von Gutachten
Was ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV)?
Der Elektronische Rechtsverkehr verlangt die Einhaltung von bestimmten Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung von Dokumenten.
Die elektronische Kommunikation mit der Justiz ist gesetzlich nur auf bestimmten Übermittlungswegen zugelassen. Elektronische Dokumente können insbesondere nicht per E-Mail eingereicht werden. Eine E-Mail erfüllt nicht die Anforderungen der Justiz, die Integrität und Vertraulichkeit der Übertragung zu gewährleisten und den Kommunikationspartner sicher zu identifizieren. Link: Genaue Erklärung was mit Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität gemeint ist.
Ab wann ist die Nutzung de eRV zur Einreichung von Gutachten Pflicht?
Für bestimmte professionelle Verfahrensbeteiligte ist die Übermittlung elektronischer Dokumente und damit die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtend. Sachverständige fallen unter die Gruppe der professionellen Verfahrensbeteiligten. In der Praxis ist es aber immer vom jeweiligen Gericht abhängig welche Einreichungsformen zugelassen sind.
Die ab dem 01. Januar 2024 geltende Fassung des § 173 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO regelt dann, dass „Sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann“ (§173 ZPO), einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung zu eröffnen haben. Aus der bisherigen „Kann“ -Bestimmung wird zum Jahreswechsel somit eine „Muss“-Bestimmung. Siehe: https://www.eitco.de/ab-2024-verpflichtend-elektronische-kommunikation-als-standard-im-erv/
Was brauche ich für die Einrichtung?
Zunächst nur einen PC mit einem aktuellen Windows oder macOS, einen Kartenleser und ihren Personalausweise mit Online Ausweisfunktion. Möglicherweise eine Signaturkarte mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES). Eine Software oder Webzugang zum eRV.
Wir unterstützen wir Sie bei der Besorgung der benötigten Komponenten.
Welcher Kartenleser ist der richtige?
Als Kartenleser empfehlen wir ihnen den CyberJack RFID Standard da dieser für Signaturkarten und auch für den neuen Personalausweis sowie für alle kontaktlosen und kontaktbehafteten Karten verwendet werden kann. Er besitzt eine Tastatur und ein Display und ist daher auch für zukünftige Anwendungen mit hohen Sicherheitsanforderungen geeignet wie z.B. die Qualifizierte Elektonische Signatur (QES).
Kartenleser direkt bei Amazon kaufen Vom Kartenleser REINER SCT cyberJack RFID basis raten wir ab, dieser ist in der Funktion eingeschränkt und kann nur kontaktlose Karten wie den Personalausweis lesen. Da er keine Tastatur hat eignet er sich nicht für sicherheitskritische Anwendunegn.
Welche Software brauche ich um am eRV teilzunehmen?
Brauche ich eine Signaturkarte mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES)?
Hier gehen die Aussagen die sich im Internet finden auseinander. Während einerseits behauptet wird das für bestimmte Übertragungswege keine Signatur erforderlich ist, wird an anderer Stelle behauptet dass eine Signatur stets erforderlich ist. Bitte Klären Sie die Anforderungen mit der Stelle bei der Sie einreichen. Im Zweifelsfall sind Sie mit einer Signatur immer auf der sicheren Seite. Eine Signatur gewährleistet die Unveränderlichkeit des signierten Schriftstücks (Integrität) und die zweifelsfreie Feststellbarkeit der Identität des Unterzeichners (Authentizität). Eine Liste der QES Anbieter finden Sie bei der Bundesnetzagentur
Wie lange dauert die Einrichtung in etwa?
Die Einrichtung dauert ca. 1-2 Stunden und kostet 90 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde wobei in 15 Minuten Inkrementen abgerechnet wird. Kontaktieren Sie uns.
Mein Personalausweis hat keine Online Ausweisfunktion (eID Funktion) was kann ich tun?
Wenn Sie die Onlineausweisfunktion nicht freigeschaltet haben oder ihre PIN verloren haben, können Sie auf der Webseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ eine neue PIN anfordern. Gerne können wir Ihnen auch bei diesem Vorgang helfen.
Wo finde ich weitergehende Informationen?
Folgende Links führen zu weitergehenden Informationen rund um die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Sachversändige